Meisterausbildung
Die Ausbildung zum Zahntechnikermeister umfasst vier Teile.
- Teil I Die Fachpraxis und sämtliche zum Meisterprüfungsprojekt gehörenden Bereiche werden geschult
- Teil II Vermittlung und Aneignung fachtheoretischer Kenntnisse
- Teil III oder Technische/r Fachwirt/in HWK (entspricht Teil III der Meistervorbereitung)
- Ausbilder-Eignungsverordung (entspricht Teil IV der Meistervorbereitung)
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Zahntechnikerhandwerk.
Teil I und II (Fachpraxis, Fachtheorie)
Die Teile I und II werden in der Zahntechniker Meisterschule Berlin - Brandenburg in der modularen Ausbildungsform unterrichtet.
Es werden ein Tageslehrgang und ein Teilzeitlehrgang angeboten. Zusätzlich können einzelne Module zur beruflichen Weiterbildung, ohne das Ziel der Meisterprüfung, gebucht werden.
Technische/r Fachwirt/in (Teil III)
Lehrgänge zum Rechnungswesen und Controlling, Grundlangen des wirtschaftlichen Handelns im handwerklichen Betrieb und rechtlichen und steuerlichen Grundlagen finden laufend im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin statt.
Es werden ganztägige, Abends- oder Wochenendlehrgänge angeboten.
Ausbilder-Eignungsverordnung (Teil IV)
Lehrgänge zur Berufspädagogik und Ausbildung im Betrieb finden laufend ganztägig, abends oder am Wochenende im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin statt.
Kontakt und Info
BTZ
Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin
Burkhard Buder
Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421
E-Mail:
zahntechnik(at)hwk-berlin.de


