Fördergemeinschaft der Zahntechniker Meisterschule Berlin - Brandenburg e.V.

„Meister-BAföG“


Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern.

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des "Meister-BAföG"s verabschiedet. Das neue "Meister-BAföG" trat zum 01.07.2009 in Kraft. Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor unter anderem ein Einbau einer Leistungskomponente. Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, sollen künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Meister-BAföG zu beantragen?


  • Angestrebter Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister (Belegung eines Fortbildungskurses zur Meisterprüfungsvorbereitung)
  • Abgeschlossene Erstausbildung nach der Handwerksordnung (HWO) oder Berufsausbildung nach den Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Es darf noch keine gleichwertige berufliche Qualifikation vorhanden sein, z.B. Meister in einem anderen Beruf oder Hochschulabschluss.

Weitere Infos unter: http://www.meister-bafoeg.info/de/60.php

Welche Leistungen kann man erhalten?


  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 

für bis zum 30.06.2009 begonnene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte:

675 € für Alleinstehende ohne Kind (229 € Zuschuss/446 € Darlehen)
854 € für Alleinstehende mit einem Kind (229 € Zuschuss/625 € Darlehen)
890 € für Verheiratete (229 € Zuschuss/661 € Darlehen)
1.069 € für Verheiratete mit einem Kind (229 € Zuschuss/840 € Darlehen)
1.248 € für Verheiratete mit zwei Kindern (229 € Zuschuss/1.019 € Darlehen).

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179 €.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von bis zu 113 € erhalten.

für ab dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte:

675 € für Alleinstehende ohne Kind (229 € Zuschuss/446 € Darlehen)
885 € für Alleinstehende mit einem Kind (334 € Zuschuss/551 € Darlehen)
890 € für Verheiratete (229 € Zuschuss/661 € Darlehen)
1.100 € für Verheiratete mit einem Kind (334 € Zuschuss/766 € Darlehen)
1.310 € für Verheiratete mit zwei Kindern (439 € Zuschuss/871 € Darlehen).

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 210 € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung pauschal in Höhe von 113 € (ohne Kostennachweis) erhalten.

  • Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
  • Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

( http://www.meister-bafoeg.info/de/71.php vom 23.06.2009)

Die Antragstellung und Beratung erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung:


Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken:
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Zehlendorf-Steglitz

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Bürgerdienste, Wohnen und Personal
Amt für Ausbildungsförderung, Aufstiegsförderung - Meisterbafög
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Tel.: (030) 9029–10

Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken:
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick

Bezirksamt Lichtenberg
Abteilung Schule, Sport und Soziales, Sozialamt, Amt für Ausbildungsförderung
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: (030) 90296–5017

Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in Brandenburg oder anderen Bundesländern wenden sich bitte an das für ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

 

Detaillierte Informationen liefert die Internetseite http://www.meister-bafoeg.info/

Kontakt und Info

BTZ


Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin

Burkhard Buder

Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421

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