Fördergemeinschaft der Zahntechniker Meisterschule Berlin - Brandenburg e.V.

Beispielrechnung für einen Teilzeitschüler


Eine Zahntechnikerin, 38, verheiratet, zwei Kinder, möchte die Meisterausbildung im Teilzeitlehrgang absolvieren. Die Lehrgangsgebühren werden vom Amt für Ausbildungsförderung gefördert. Sie hat mit ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchendlichen Arbeitszeit auf 32 Stunden vereinbart, der Arbeitgeber möchte sie nach seinen Möglichkeiten unterstützen, nach Feierabend kann sie im Labor ihre praktischen Übungsarbeiten fertigstellen.

 

Mit folgenden Kosten und Förderungen kann sie rechnen:

 

Lehrgangskosten:
(2009)

Lehrgangsgebühr Teil I und II

6.450 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Lehrgangsgebühr Teil III

1.060 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Lehrgangsgebühr Teil IV

420 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Prüfungsgebühr Teil I

219 €

Prüfungsgebühr Teil II

189 €

Prüfungsgebühr Teil III

122 €

Prüfungsgebühr Teil IV

122 €

Summe:

8.582 €

davon als Maßnahmebeitrag gefördert:

8.582 €

davon Zuschuss (der nicht zurück gezahlt werden muss)

2.617€

davon Darlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei)

5.965 €

für Maßnahmen ab den 1.7.09
Darlehensteilerlass bei bestandener Prüfung

25% von 5.965 €

Darlehenserlass

1.491 €

Restdarlehen

4.474 €

 

 

Materialkosten,
die der Schüler selber tragen muss:

ca. 3.000 - 6.000 €

 

Die Höhe der Materialkosten kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie viel Werkzeuge (z.B. Fräsen u.ä.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Dubliersilikone, Kunststoffe, Zähne u.ä.) der Meisterschüler benötigt. Die Edelmetallkosten werden häufig nach der Meisterprüfung abgerechnet und sind davon abhängig, ob man das Meisterstück behält und wie hoch der Schleifverlust ist.
Bei Teilzeitschülern fallen die Materialkosten wesentlich geringer aus als bei Vollzeitschülern, da oftmals Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien aus dem Beschäftigungsverhältis genutzt werden können und der Arbeitgeber die Fortbildungsmaßnahme unterstützt.
Für das Prüfungsstück kann ein gesondertes Förderdarlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei) bis zu einer Höhe von 1.534 € beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.

 

Unterstützung des Lebensunterhalts:

Das Amt für Ausbildungsförderung unterstützt nicht die Lebenshaltungskosten.
Bei geringem Einkommen kann Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Die Lehrgangs- und Materialkosten wirken sich als Werbungskosten einkommensmindernd aus.

 

 

Dauer der Meisterausbildung:

Lehrgangsdauer
Teilzeitlehrgang Teil I und II

ca. 21 Monate

Lehrgangsdauer
Wochenendlehrgang Teil III

ca. 5 Monate

Lehrgangsdauer
Wochenendlehrgang Teil IV

ca. 2 Monate

Gesamtdauer der Meisterausbildung:

ca. 28 Monate

 

 

Wenn sie sich nach Abschluss der Meisterausbildung selbstständig macht, 
kann ihr (auf Antrag) unter bestimmten Bedingungen bis zu 66 % des Restdarlehens erlassen werden.

 

Diese Beispielrechnung soll Fördermöglichkeiten und Kosten der Meisterausbildung aufzeigen.
Wir empfehlen eine umfassende Beratung bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Kontakt und Info

BTZ


Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin

Burkhard Buder

Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421

www.marketinghandwerk.de