Beispielrechnung für einen Teilzeitschüler
Eine Zahntechnikerin, 38, verheiratet, zwei Kinder, möchte die Meisterausbildung im Teilzeitlehrgang absolvieren. Die Lehrgangsgebühren werden vom Amt für Ausbildungsförderung gefördert. Sie hat mit ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchendlichen Arbeitszeit auf 32 Stunden vereinbart, der Arbeitgeber möchte sie nach seinen Möglichkeiten unterstützen, nach Feierabend kann sie im Labor ihre praktischen Übungsarbeiten fertigstellen.
Mit folgenden Kosten und Förderungen kann sie rechnen:
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Lehrgangskosten: |
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Lehrgangsgebühr Teil I und II |
6.450 € |
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Lehrgangsgebühr Teil III |
1.060 € |
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Lehrgangsgebühr Teil IV |
420 € |
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Prüfungsgebühr Teil I |
219 € |
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Prüfungsgebühr Teil II |
189 € |
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Prüfungsgebühr Teil III |
122 € |
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Prüfungsgebühr Teil IV |
122 € |
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Summe: |
8.582 € |
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davon als Maßnahmebeitrag gefördert: |
8.582 € |
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davon Zuschuss (der nicht zurück gezahlt werden muss) |
2.617€ |
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davon Darlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei) |
5.965 € |
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für Maßnahmen ab den 1.7.09 |
25% von 5.965 € |
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Darlehenserlass |
1.491 € |
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Restdarlehen |
4.474 € |
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Materialkosten, |
ca. 3.000 - 6.000 € |
Die Höhe der Materialkosten kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie viel Werkzeuge (z.B. Fräsen u.ä.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Dubliersilikone, Kunststoffe, Zähne u.ä.) der Meisterschüler benötigt. Die Edelmetallkosten werden häufig nach der Meisterprüfung abgerechnet und sind davon abhängig, ob man das Meisterstück behält und wie hoch der Schleifverlust ist.
Bei Teilzeitschülern fallen die Materialkosten wesentlich geringer aus als bei Vollzeitschülern, da oftmals Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien aus dem Beschäftigungsverhältis genutzt werden können und der Arbeitgeber die Fortbildungsmaßnahme unterstützt.
Für das Prüfungsstück kann ein gesondertes Förderdarlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei) bis zu einer Höhe von 1.534 € beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
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Unterstützung des Lebensunterhalts: |
Das Amt für Ausbildungsförderung unterstützt nicht die Lebenshaltungskosten. |
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Dauer der Meisterausbildung: |
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Lehrgangsdauer |
ca. 21 Monate |
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Lehrgangsdauer |
ca. 5 Monate |
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Lehrgangsdauer |
ca. 2 Monate |
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Gesamtdauer der Meisterausbildung: |
ca. 28 Monate |
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Wenn sie sich nach Abschluss der Meisterausbildung selbstständig macht, |
Diese Beispielrechnung soll Fördermöglichkeiten und Kosten der Meisterausbildung aufzeigen.
Wir empfehlen eine umfassende Beratung bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Kontakt und Info
BTZ
Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin
Burkhard Buder
Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421
E-Mail:
zahntechnik(at)hwk-berlin.de


