Fördergemeinschaft der Zahntechniker Meisterschule Berlin - Brandenburg e.V.

Beispielrechnung für einen Vollzeitschüler


Ein Zahntechniker, 26, alleinstehend, plant die Meisterausbildung im Vollzeitlehrgang absolvieren. Der Lebensunterhalt und die Lehrgangsgebühren werden vom Amt für Ausbildungsförderung gefördert. Er hat noch etwas Erspartes, um die Materialkosten der Meisterausbildung zu finanzieren.

 

Mit folgenden Kosten und Förderungen kann er rechnen:

 

Lehrgangskosten:
(2009)

Lehrgangsgebühr Teil I und II

7.950 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Lehrgangsgebühr Teil III

1.060 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Lehrgangsgebühr Teil IV

420 €
(darin 50 € Einschreibegebühr enthalten)

Prüfungsgebühr Teil I

219 €

Prüfungsgebühr Teil II

189 €

Prüfungsgebühr Teil III

122 €

Prüfungsgebühr Teil IV

122 €

Summe:

10.082 €

davon als Maßnahmebeitrag gefördert:

10.082 €

davon Zuschuss (der nicht zurück gezahlt werden muss)

3.075 €

davon Darlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei)

7.007 €

für Maßnahmen ab den 1.7.09
Darlehensteilerlass bei bestandener Prüfung

25% von 7.007 €

Darlehenserlass

1.751 €

Restdarlehen

5.256 €

 

 

Materialkosten,
die der Schüler selber tragen muss:

ca. 5.000 - 8.000 €

 

Die Höhe der Materialkosten kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem wie viel Werkzeuge (z.B. Fräsen u.ä.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Dubliersilikone, Kunststoffe, Zähne u.ä.) der Meisterschüler benötigt. Die Edelmetallkosten werden häufig nach der Meisterprüfung abgerechnet und sind davon abhängig, ob man das Meisterstück behält und wie hoch der Schleifverlust ist.
Für das Prüfungsstück kann er ein gesondertes Förderdarlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei) bis zu einer Höhe von 1.534 € beantragen.

 

Unterstützung zum Lebensunterhalt:

Lehrgangsdauer
Tageslehrgang Teil I und II

ca. 9,5 Monate

Lehrgangsdauer
Tageslehrgang Teil III

ca. 2 Monate

Lehrgangsdauer
Tageslehrgang Teil IV

ca. 1 Monat

Gesamtdauer der Meisterausbildung:

ca. 12,5 Monate

Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende monatlich:
vermögens- und einkommensabhängig
(Vermögensfreibetrag 35.800 €)

bis zu 675 €

Gesamtförderung:
(Unterhaltsbeitrag x Gesamtlehrgangsdauer)

ca 8.437 €

davon Zuschuss (der nicht zurück gezahlt werden muss)

2.573 €

davon Darlehen (2 Jahre zins- und tilgungsfrei)

5.864 €

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle zu beantragen.

 

Wenn er sich nach Abschluss der Meisterausbildung selbstständig macht, 
kann ihm (auf Antrag) unter bestimmten Bedingungen bis zu 66 % des Restdarlehens erlassen werden.

 

Diese Beispielrechnung soll Fördermöglichkeiten und Kosten der Meisterausbildung aufzeigen.
Wir empfehlen eine umfassende Beratung bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. 

Kontakt und Info

BTZ


Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin

Burkhard Buder

Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421

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