Meister - BAföG


„Meister-BAföG“


Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern.

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des "Meister-BAföG"s verabschiedet. Das neue "Meister-BAföG" trat zum 01.07.2009 in Kraft. Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor unter anderem ein Einbau einer Leistungskomponente. Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, sollen künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Meister-BAföG zu beantragen?


Weitere Infos unter: http://www.meister-bafoeg.info/de/60.php

Welche Leistungen kann man erhalten?


für bis zum 30.06.2009 begonnene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte:

675 € für Alleinstehende ohne Kind (229 € Zuschuss/446 € Darlehen)
854 € für Alleinstehende mit einem Kind (229 € Zuschuss/625 € Darlehen)
890 € für Verheiratete (229 € Zuschuss/661 € Darlehen)
1.069 € für Verheiratete mit einem Kind (229 € Zuschuss/840 € Darlehen)
1.248 € für Verheiratete mit zwei Kindern (229 € Zuschuss/1.019 € Darlehen).

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179 €.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von bis zu 113 € erhalten.

für ab dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte:

675 € für Alleinstehende ohne Kind (229 € Zuschuss/446 € Darlehen)
885 € für Alleinstehende mit einem Kind (334 € Zuschuss/551 € Darlehen)
890 € für Verheiratete (229 € Zuschuss/661 € Darlehen)
1.100 € für Verheiratete mit einem Kind (334 € Zuschuss/766 € Darlehen)
1.310 € für Verheiratete mit zwei Kindern (439 € Zuschuss/871 € Darlehen).

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 210 € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet.
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung pauschal in Höhe von 113 € (ohne Kostennachweis) erhalten.

( http://www.meister-bafoeg.info/de/71.php vom 23.06.2009)

Beispielrechnungen:


für einen Vollzeitschüler
für einen Teilzeitschüler

Die Antragstellung und Beratung erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung:


Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken:
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Zehlendorf-Steglitz

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Bürgerdienste, Wohnen und Personal
Amt für Ausbildungsförderung, Aufstiegsförderung - Meisterbafög
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Tel.: (030) 9029–10

Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken:
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick

Bezirksamt Lichtenberg
Abteilung Schule, Sport und Soziales, Sozialamt, Amt für Ausbildungsförderung
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: (030) 90296–5017

Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in Brandenburg oder anderen Bundesländern wenden sich bitte an das für ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

 

Detaillierte Informationen liefert die Internetseite http://www.meister-bafoeg.info/


Diese Seite ist hier zu Hause: http://www.zahntechniker-meisterschule.de/meisterausbildung/meister-bafoeg.htm