Meisterausbildung


Meisterausbildung

Meisterbrief der Handwerkskammer Berlin

Die Ausbildung zum Zahntechnikermeister umfasst vier Teile.

  • Teil I   Die Fachpraxis und sämtliche zum Meisterprüfungsprojekt gehörenden Bereiche werden geschult
  • Teil II  Vermittlung und Aneignung fachtheoretischer Kenntnisse
  • Teil III oder Technische/r Fachwirt/in HWK (entspricht Teil III der Meistervorbereitung)
  • Ausbilder-Eignungsverordung (entspricht Teil IV der Meistervorbereitung)

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist die bestandene Gesellenprüfung im Zahntechnikerhandwerk.

Teil I und II (Fachpraxis, Fachtheorie)

Die Teile I und II werden in der Zahntechniker Meisterschule Berlin - Brandenburg in der modularen Ausbildungsform unterrichtet.

Es werden ein Tageslehrgang und ein Teilzeitlehrgang angeboten. Zusätzlich können einzelne Module zur beruflichen Weiterbildung, ohne das Ziel der Meisterprüfung, gebucht werden.

Tageslehrgang (Vollzeit)

Teilzeitlehrgang

Technische/r Fachwirt/in (Teil III)

Lehrgänge zum Rechnungswesen und Controlling, Grundlangen des wirtschaftlichen Handelns im handwerklichen Betrieb und rechtlichen und steuerlichen Grundlagen finden laufend im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin statt.

Es werden ganztägige, Abends- oder Wochenendlehrgänge angeboten.

Aktuelle Informationen

Ausbilder-Eignungsverordnung (Teil IV)

Lehrgänge zur Berufspädagogik und Ausbildung im Betrieb finden laufend ganztägig, abends oder am Wochenende im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin statt.

Aktuelle Informationen

 

 


Kontakt und Info

BTZ

Bildungs- und Technologiezentrum
der HWK Berlin

Burkhard Buder

Tel: 0049 (0)30 / 259 03 - 421

E-Mail:
zahntechnik(at)hwk-berlin.de

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